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   LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06 U.   

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LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06 U. (https://dejure.org/2011,23494)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2011 - 4a O 430/06 U. (https://dejure.org/2011,23494)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2011 - 4a O 430/06 U. (https://dejure.org/2011,23494)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur gebrauchsmustergemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur gebrauchsmusterverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH, GRUR 2006, 839 (841) - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679 (683) - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06).

    Kenntnis und Offensichtlichkeit sind damit zwei Wege, einen Tatbestand festzustellen, der es - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der mittelbaren Gebrauchsmusterverletzung - rechtfertigt, dem Dritten die in dem Angebot oder der Lieferung liegende objektive Gefährdung des Ausschließlichkeitsrechts des Gebrauchsmusterinhabers auch subjektiv als Verletzungshandlung zuzurechnen (BGH, GRUR 2007, 679 (683) - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06, Rn. bei Juris: 92).

    (BGH GRUR 2007, 679, 684 f. - Haubenstretchautomat).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Es obliegt der Klägerin darzulegen und zu beweisen, dass die angegriffenen Aufwickelwellen und ggf. die Halterungselemente von den Abnehmern der Beklagten zu einer gebrauchsmustergemäßen Nutzung bestimmt sind (BGH, GRUR 2005, 848 (851) - Antriebsscheibenaufzug).

    Zur Offensichtlichkeit der Bestimmung des Mittels zur gebrauchsmustergemäßen Nutzung ist zudem festzustellen, dass dann, wenn ein Mittel ausschließlich gebrauchsmusterverletzend verwendet werden kann, die subjektive Bestimmung des Abnehmers zur unmittelbar gebrauchsmusterverletzenden Verwendung eines angebotenen Mittels regelmäßig aufgrund der Umstände offensichtlich ist (BGH, GRUR 2005, 848 (852) - Antriebsscheibenaufzug).

    Ein solcher Anhaltspunkt kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn der Lieferant eine klagegebrauchsmustergemäße Verwendung des Mittels empfiehlt, wenn das Mittel infolge seiner technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf eine zu einem Gebrauchsmustereingriff führenden Benutzung zugeschnitten ist oder zu einem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (BGH, GRUR 2005, 848 (851) - Antriebsscheibenaufzug).

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart im Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit; zu allen Voraussetzungen: BGH, GRUR 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil; BGH, GRUR 2002, 515 (518) - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519 (521) - Schneidmesser II; BGH, GRUR 2002, 527 (529) - Custodiol II; BGH, GRUR 2007, 410 (415 f.) - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2004, 758 (760) - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2007, 959 (961) - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2007, 1059 (1063) - Zerfallszeitmessgerät).

    Dies ist ein Fall der unzulässigen Unterkombination (vgl. BGH, GRUR 2007, 1059 (1063) - Zerfallszeitmessgerät).

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur gebrauchsmustergemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur gebrauchsmusterverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH, GRUR 2006, 839 (841) - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679 (683) - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06).

    Vielmehr genügt es, wenn dargetan ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht und die Voraussetzungen einer mittelbaren Gebrauchsmusterverletzung im Übrigen vorliegen (BGH GRUR 2006, 839, 842 - Deckenheizung; Scharen, GRUR 2008, 944 (948)).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06

    Plasma-Erzeuger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur gebrauchsmustergemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur gebrauchsmusterverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGH, GRUR 2006, 839 (841) - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679 (683) - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06).

    Kenntnis und Offensichtlichkeit sind damit zwei Wege, einen Tatbestand festzustellen, der es - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der mittelbaren Gebrauchsmusterverletzung - rechtfertigt, dem Dritten die in dem Angebot oder der Lieferung liegende objektive Gefährdung des Ausschließlichkeitsrechts des Gebrauchsmusterinhabers auch subjektiv als Verletzungshandlung zuzurechnen (BGH, GRUR 2007, 679 (683) - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008, AZ: I-2 U 86/06, Rn. bei Juris: 92).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart im Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit; zu allen Voraussetzungen: BGH, GRUR 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil; BGH, GRUR 2002, 515 (518) - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519 (521) - Schneidmesser II; BGH, GRUR 2002, 527 (529) - Custodiol II; BGH, GRUR 2007, 410 (415 f.) - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2004, 758 (760) - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2007, 959 (961) - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2007, 1059 (1063) - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart im Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit; zu allen Voraussetzungen: BGH, GRUR 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil; BGH, GRUR 2002, 515 (518) - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519 (521) - Schneidmesser II; BGH, GRUR 2002, 527 (529) - Custodiol II; BGH, GRUR 2007, 410 (415 f.) - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2004, 758 (760) - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2007, 959 (961) - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2007, 1059 (1063) - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart im Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit; zu allen Voraussetzungen: BGH, GRUR 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil; BGH, GRUR 2002, 515 (518) - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519 (521) - Schneidmesser II; BGH, GRUR 2002, 527 (529) - Custodiol II; BGH, GRUR 2007, 410 (415 f.) - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2004, 758 (760) - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2007, 959 (961) - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2007, 1059 (1063) - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Denn liegt eine wortsinngemäße Merkmalsverwirklichung vor, kommt es nicht darauf an, ob die erfindungsgemäßen Vorteile oder Wirkungen mit dem angegriffenen Gegenstand erzielt werden (BGH, GRUR 1991, 436 (441 f.), Befestigungsvorrichtung II; BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 430/06
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst (Gleichwirkung) und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden (Naheliegen), wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart im Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit; zu allen Voraussetzungen: BGH, GRUR 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil; BGH, GRUR 2002, 515 (518) - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519 (521) - Schneidmesser II; BGH, GRUR 2002, 527 (529) - Custodiol II; BGH, GRUR 2007, 410 (415 f.) - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2004, 758 (760) - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2007, 959 (961) - Pumpeinrichtung; BGH, GRUR 2007, 1059 (1063) - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04

    Patentverletzung durch Vertrieb von Kaffee-Pads die zur Verwendung in einem

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